Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2021 die Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) gutgeheissen. Mit der Revision wird ab 1. April 2022 bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen der Grundbeitrag von aktuell 700 Franken auf 350 Franken gesenkt. Im Gegenzug wird der Leistungsbeitrag ab 30 kW um 10 Franken auf 300 Franken pro kW erhöht. Das setzt einen Anreiz, grössere Anlagen zu bauen und dafür möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung zu nutzen. Der Leistungsbeitrag ab 100 kW wird um 20 Franken auf 270 Franken pro kW gesenkt. Dies stellt sicher, dass die Einmalvergütung weiterhin höchstens 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen ausmacht. Durch die Absenkungen werden pro Jahr rund 12 Millionen Franken an Fördergeldern frei, mit denen zusätzliche Photovoltaikanlagen gefördert werden können.
Auch Photovoltaikanlagen in oder an Gebäudefassaden können Solarstrom liefern. Im Winter kann mit solchen Anlagen bis zu 30% mehr Strom produziert werden als mit gleich grossen Anlagen auf Flachdächern. Fassadenanlagen werden heute aber erst selten realisiert. Das Fassaden-Potenzial in der Schweiz liegt bei 17 Terawattstunden pro Jahr. Das entspricht einem Viertel des gesamten Photovoltaik-Potenzials des Schweizer Gebäudeparks. Um dieses Potenzial zu erschliessen, sieht die EnFV für integrierte Anlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad gegenüber dem Horizont einen Bonus von 250 Franken pro kW auf dem Leistungsbeitrag vor.
Quelle: BFE