Fördermittel

Mit erneuerbaren Energieformen können wir Ressourcen sparen und die Umwelt schonen. Aus diesem Grund stellt der Bundesrat Fördermittel für Solaranlagen zur Verfügung. Auch Gemeinden und Kantone haben zum Teil zusätzliche Förderungen. Gerne unterstützen wir Sie als Solarpartner mit unserem Fachwissen dabei, optimal von staatlichen Fördermitteln zu profitieren.

Welche Fördermittel kann ich erhalten?

Mit dem revidierten Energiegesetz haben sich die Förderinstrumente für erneuerbare Energien deutlich verändert. Neu stehen mehr Fördermittel zur Verfügung, sodass die Investitionsbeiträge zügig ausbezahlt werden können. Photovoltaikanlagen werden mit Investitionsbeiträgen von bis zu 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen gefördert.

Einmalvergütung für Kleinanlagen bis 99.9 kW (KLEIV)

Die «Einmalvergütung für Kleinanlagen» (KLEIV) ist eine einmalige Investitionshilfe, welche maximal 30 Prozent der Investitionskosten der Solaranlage deckt und von Pronovo im Auftrag des Bundesamts für Energie an den Besitzer einer Solaranlage ausgezahlt wird. Die Fördermittel werden nach Eingang der Inbetriebnahmemeldung ausbezahlt. Dadurch profitieren jene zuerst von Fördermitteln, die zuerst bauen. Wir bei Solarmarkt empfehlen Ihnen deswegen, die Chance zu ergreifen und Ihr Projekt möglichst bald umzusetzen.

Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW (GREIV)

Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung ab 100 kW  können ein Gesuch für Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV)  stellen. Das Gesuch kann vor der Realisierung gestellt werden. Anlagen können bereits vor dem Bescheid realisiert werden, dies erfolgt aber auf eigenes Risiko. 

Bei einem Verzicht auf die Vergütung des Leistungsbeitrags ab 100 kWp Leistung kann die kleine Einmalvergütung beantragt werden. Dazu ist ein spezielles Formular zu verwenden. Wie oben beschrieben, ist die Wartefrist für die KLEIV kürzer als für die GREIV.

Überblick der Förderbeiträge von Gemeinden und Kantonen

Neben den Fördermitteln, welche auf Bundessebene vergeben werden, gibt es in der Schweiz auch zahlreiche  Kantone und Gemeinden, die sich für eine nachhaltige Energieproduktion einsetzen. Wir raten Ihnen deswegen, sich bereits während der Planung einer Solaranlage mit Fördermitteln auf kantonaler und kommunaler Ebene auseinanderzusetzen.

Dazu hilft Ihnen das neue Portal Energiefranken, in welchem Sie mit der Postleitzahl einfach eine Übersicht erhalten, welche Förderprogramme im Energiebereich und in der Mobilität zur Verfügung stehen.

Steuervergünstigungen

Beim Bau einer Solaranlage auf ein bestehendes Gebäude sind in fast allen Kantonen die Investitionskosten steuerlich abzugsfähig (Ausnahmen: LU, GR). Meist ist es vorteilhaft, wenn die Investition auf mehrere Jahre verteilt werden kann.

Erfahrene Installateure warten auf Sie

Möchten Sie eine Solaranlage realisieren, kennen aber bisher keine Installateure? Der enge Kontakt zu unserem Netz aus Fachpartnern und Installateuren ist uns sehr wichtig – er ist einer der Grundpfeiler für erfolgreich umgesetzte Photovoltaikanlagen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, den richtigen Installateur für Ihre individuelle Photovoltaikanlage zu finden. 

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Förderung für Batteriespeicher

Aktuell kennt der Kanton Thurgau eine Förderung für Batteriespeichersysteme. Ihr lokaler Installateur kümmert sich um die Formalitäten, damit auch Sie von diesen Fördermitteln profitieren können.

Kanton Thurgau fördert Speichersysteme

Der Kanton Thurgau fördert die Installation von  stationären Batteriespeichern, welche die lokalen Stromnetze entlasten und zu einem höheren Eigenverbrauch des Solarstroms führen. Meist werden ein Sokelbetrag sowie ein Betrag pro kWh gesprochen, die aber zusammen 30 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten dürfen.

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