An unserem Webinar zu den Anpassungen zu den Verordnungen erläutert Dr. Wieland Hintz, Verantwortlicher Sonnenenergie beim BFE, die Veränderungen in den Energieverordnungen, welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Die Präsentation kann am Ende des Artikels als Download heruntergeladen werden.
Die Revision ist diesmal geringfügig ausgefallen. Mit dem Mantelerlass soll 2025 ein neues Gesetz in Kraft treten, welches dann viele Änderungen mit sich bringen wird. Auf der Webseite des Bundes können die Verordnungen und die Erläuterungen heruntergeladen werden.
Anpassungen Energieförderverordnung (EnFV)
In der EnFV werden die Tarife für die Einmalvergütungen ab dem 1. April 2024 angepasst. Der Grundbeitrag fällt nun ganz weg. Der Leistungsbeitrag bis 30 kWp wird um 20 CHF von 400 CHF auf neu 380 CHF gesenkt. Alle anderen Beiträge bleiben unverändert.
Anpassungen Energieverordnung (EnV)
In der EnV wurden die Wechselprozesse für die Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 3MW Leistung klarer geregelt. Bisher herrschte Wildwuchs, so dass gewisse Verteilnetzbetreiber die Kunden bis zu einem Jahr vertraglich an sich gebunden hatten. Neu soll ein Wechsel des Abnehmers auf jedes Quartalsende vollzogen werden können. Dazu ist der Verteilnetzbetreiber mindestens ein Monat im Voraus zu informieren.
Anpassungen Stomversorgungsverordnung (StomVV)
Neu müssen bei der Installation von Plug&Play- Anlagen bis 600 Wp vom zuständigen Verteilnetzbetreiber keine Smart Meter mehr montiert werden. Der Aufwand war unverhältnismässig gross. Wenn kein Smartmeter installiert wurde, kann die Entschädigung für den eingespeisten Strom pauschal erfolgen.
Auktionen für Anlagen ≥ 150 KWp ohne Eigenverbrauch
Erstmals wurden 2023 Auktionen für grosse Photovoltaikanalgen ohne Eigenverbrauch durchgeführt. Damit will der Bund grosse und sehr grosse Dächer, bei welchen kein Eigenverbrauch möglich ist und deshalb bisher auch keine gesicherte Wirtschaftlichkeit gegeben war, für den Bau von Anlagen erschliessen.
Durch das neue Instrument konnten an den ersten drei Auktionen schon Zuschläge für 123 MW zusätzlicher Leistung erteilt werden.
Quelle: BFE