Nutzungsbedingungen Solar.Pro.Tool

Solarmarkt GmbH

Neumattstrasse 30
5000 Aarau

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+41 62 200 62 00

I. Allgemeines

1. Diese Nutzungsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung des Lizenzvertrages über die Software Solarmarkt Solar.Pro.Tool (im Folgenden: SPT-Software) zwischen der Firma Solarmarkt GmbH (im Folgenden: Firma) und dem Kunden bzw. der Kundin (im Folgenden: Kunde) sowie die Nutzung der SPT-Software durch den Kunden.

2. Diese Nutzungsbedingungen gelten vom Kunden mit Bestellung, (erstmaliger) Nutzung und Erneuerung der jeweiligen Solarmarkt Solar.Pro.Tool-Lizenz als akzeptiert. Geschäftsbedingungen oder andere Allgemeine Bedingungen des Kunden sind für die Firma nur verbindlich, wenn die Firma sie ausdrücklich schriftlich und unterschriftlich anerkennt.

3. Die SPT-Software ermöglicht eine einfache Planung und Auslegung von Photovoltaik-Anlagen und wird von der Firma als webbasierte Cloud-Lösung angeboten. Der Kunde kann die auf den Servern des Anbieters (Levasoft GmbH, Klagenfurt) gespeicherte und betriebene Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit seiner Lizenz für eigene Zwecke nutzen sowie seine Daten speichern und verarbeiten.

4. Für den Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und der Firma sowie für die Nutzung gelten ausschliesslich folgende Vereinbarungen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge:

- Bestellformular mit Auswahl des Lizenzmodells
- Nutzungsbedingungen Solarmarkt Solar.Pro.Tool, Stand Dezember 2023
- Beschrieb des Leistungsumfangs des jeweiligen Lizenzmodells der SPT-Software auf der Website der Firma (www.solarmarkt.ch)
- AGB der Firma

 

II. Vertragsabschluss, Lizenzmodelle, Kündigung, Zugriffssperrung bei kostenfreien Lizenzen

1. Ein Vertragsabschluss erfolgt ausschliesslich mit Geschäftskunden aus der Schweiz, Liechtenstein und der europäischen Union, die Solaranlagen planen und bauen und über ein Webshop-Login verfügen. Ein Vertragsabschluss mit Privatpersonen (z.B. Bauherren und anderen Solarinteressierten) ist nicht möglich.

2. Das Anfrageformular für eine SPT-Lizenz findet sich auf der Website der Firma (www.solarmarkt.ch) im Login-Bereich des Webshops. Der Lizenzvertrag kommt zustande mit der Zustellung der schriftlichen Bestätigung durch die Firma per E-Mail an den Kunden, nachdem der Kunde das Bestellformular eingereicht und die vorliegenden Nutzungsbedingungen akzeptiert hat.

3. Die Informationen zu den jeweils aktuellen Lizenz-modellen und dem jeweiligen Nutzungsumfang finden sich auf der Website der Firma (www.solarmarkt.ch).

4. Bei kostenpflichtigen Lizenzen gelten ordentliche Kündigungsfristen von zwei Monaten jeweils auf das Jahresende (31.12.). Bestehende kostenpflichtige Lizenzen werden automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

5. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstösst. Dazu zählen insbesondere wesentliche wirtschaftliche Verschlechterungen und die Gefährdung von Zahlungsansprüchen.

6. Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail oder Briefform). Die Firma sendet dem Kunden eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.

7. Bei kostenfreien Lizenzen werden die User-Accounts des Kunden vorläufig gesperrt, wenn das SPT-Login während zwei Monaten nicht benutzt wird. Auf Antrag des Kunden wird die Freischaltung des Zugriffs unter Vorbehalt der nachfolgenden Ziffer 8 geprüft und vorgenommen.

8. Bei kostenfreien Lizenzen hat die Firma zudem das Recht, die Lizenz und den SPT-Zugriff jederzeit nach freiem Ermessen zu beenden oder vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde seinen Pflichten gegenüber der Firma aus bestehenden Verträgen nicht nachkommt (z.B. bei Zahlungsverzug aus Warenbestellungen). Aus dieser Beendigung der Lizenz oder Sperrung des SPT-Zugriffs entstehen keinerlei (Schadenersatz-)Forderungen des Kunden gegen die Firma.

9. Bei einer missbräuchlichen Nutzung der SPT-Software durch den Kunden, die den jeweiligen Nutzungsrechten zuwiderläuft, ist die Firma berechtigt, den Zugang des Kunden zur SPT-Software mit sofortiger Wirkung zu sperren, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden gegen die Firma entstehen. Jegliche (Schadenersatz-)Forderungen der Firma bleiben ausdrücklich vorbehalten.

10. Nach Vertragsbeendigung ist der Zugriff des Kunden auf die SPT-Software nicht mehr möglich. Der Kunde ist selbst und allein dafür verantwortlich, die Ergebnisse für seine Projekte auf seinen eigenen Systemen zu speichern und zu sichern.

11. Die Bestimmungen zum Gewährleistungsausschluss (nachfolgend Ziffer VIII) und zur Haftungsbeschränkung (nachfolgend Ziffer X) bleiben auch nach Beendigung der Lizenz und des Zugriffs auf die SPT-Software gültig.

 

III. Vergütung

1. Es gelten die jeweils aktuellen Preise für die einzelnen Lizenzmodelle gemäss Website der Firma (www.solarmarkt.ch).

2. Die Lizenzen gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Bei unterjähriger Bestellung werden die Lizenzen anteilsmässig für das laufende Kalenderjahr abgerechnet.

3. Die Rechnungen der Firma sind gemäss den Fristen und Terminen auf der jeweiligen Rechnung zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Die jährliche Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Die Zahlungsfristen sind als Verfalltage zu verstehen. Das heisst der Kunde gerät mit deren Ablauf ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet der Firma einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr sowie sämtliche Inkassokosten.

4. Die Verrechnung ist nur mit von der Firma anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte des Kunden oder die Einrede der Nichterfüllung wegen von der Firma nicht anerkannter Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

IV. Art und Umfang der Leistung und Nutzungsrechte

1. Der Betrieb der Software erfolgt in Rechenzentren mit europäischen Standorten. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter zur Verfügung gestellt. Für die Herstellung und die Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt ist der Kunde selbst verantwortlich.

2. Soweit die Software ausschliesslich auf den Severn des Anbieters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software. Der Anbieter und die Firma räumen dem Kunden auch keine solche Rechte ein. Die Firma räumt dem Kunden für die Laufzeit der Lizenz das nicht übertragbare, nicht ausschliessliche und zeitlich auf die Dauer der gültigen Lizenz des Kunden beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäss hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Der Kunde ist weiter berechtigt, die im Rahmen der SPT-Software vorgesehenen Dateien in den zur Verfügung gestellten Dateiformaten zu erzeugen sowie hoch- und herunterzuladen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.

3. Dem Kunden ist es untersagt, seine Lizenz auf Dritte zu übertragen. Lizenzübertragungen innerhalb des Betriebs des Kunden werden auf schriftlichen Antrag geprüft (z.B. bei Mitarbeitendenwechsel). Eine Mehrfachverwendung derselben Lizenz durch mehrere Mitarbeitende des Kunden ist untersagt.

4. Der Kunde erhält keine Nutzungsrechte am Quellcode der Software.

5. Die Nutzung der SPT-Software setzt ein internetfähiges Endgerät des Kunden voraus. Die Bedienung der SPT-Software geschieht mit aktuellen und üblichen Browsern auf den Plattformen Windows, Apple oder Linux. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Nutzung von jeweils aktuellen Versionen der Browser sicherzustellen. Werden vom Kunden andere oder nicht aktuelle Browser verwendet, übernimmt die Firma keinerlei Gewährleistung oder Haftung.

6. Ein Benutzerhandbuch ist grundsätzlich nicht Teil der Leistung der Firma.

7. Die Firma ist berechtigt, den Kunden jederzeit von der Lizenz und Nutzung der SPT-Software auszuschliessen, wenn der Kunde Pflichten aus dem Lizenzvertrag, den vorliegenden Nutzungsbedingungen oder den AGB der Firma verletzt.

 

V. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was die Funktion der SPT-Software beeinträchtigen kann. Er darf insbesondere die SPT-Software nicht modifizieren, nicht dekompilieren, nicht disassemblieren und keine Produkte ohne vorherige Rücksprache mit der Firma entfernen. Der Kunde darf die SPT-Software nur zum vereinbarten Zweck nutzen.

2. Der Kunde darf kein Reverse Engineering anwenden, um den Quellcode der SPT-Software oder Informationen über die Konzeption oder Erstellung der SPT-Software zu erlangen und weiterzunutzen.

3. Der Kunde darf die SPT-Software nicht weiterveräussern oder in sonstiger Art und Weise auf Dritte übertragen.

4. Der Kunde darf Hinweise auf Urheber- und gewerbliche Schutzrechte in der SPT-Software und der Dokumentation nicht entfernen.

5. Der Kunde hat alle zur Berechnung erforderlichen Daten wahrheitsgemäss in der SPT-Software einzugeben. Der Kunde ist selbst und alleine dafür verantwortlich, die Ergebnisse der Berechnungen auf Richtigkeit zu prüfen.

6. Der Kunde muss sicherstellen, dass er selbst und von ihm beauftragte Fachunternehmen bei der Installation der geplanten Solaranlagen alle baurechtlichen Vorschriften und Anforderungen, insbesondere der Statik sowie des Brand-, Blitz- und Überspannungsschutzes einhält.

 

VI. Verfügbarkeit der SPT-Software

1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste im Rahmen der SPT-Software entstehen können, die ausserhalb des Einflussbereichs der Firma liegen. Darunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht von der Firma beauftragt wurden, von der Firma nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Zur höheren Gewalt gehören insbesondere Hardwarefehler, RZ-Netzwerkausfälle, Backbone Ausfälle, als «Mission Critical» eingestufte Patches der Software-Lieferanten (z.B. Microsoft), die ein umgehendes Upgrade erfordern.

2. Die Vorkommnisse gemäss vorstehender Ziffer 1 bewirken keine Vertragsverletzung durch die Firma und es entstehen daraus keinerlei Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma.

3. Die Erreichbarkeit der Software im Rahmen der «Business Hours» 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ/MESZ wird mit 97% pro Jahr garantiert. Darunter fallen nicht angekündigte Wartungen und Anpassungen. Fälle von höherer Gewalt fallen nicht unter die vorstehend garantierte Erreichbarkeit.

4. Der Kunde hat jegliche Funktionsfehler/-störungen der SPT-Software umgehend der Firma über die Mailadresse spt-support@solarmarkt.ch zu melden. Mehrkosten und Schäden, welche durch eine verspätete Meldung durch den Kunden entstanden sind, hat der Kunde allein zu tragen.

 

VII. Support

1. Die Firma bietet dem Kunden einen Support zu den Öffnungszeiten der Firma gemäss Website der Firma (www.solarmarkt.ch).

2. Insbesondere zu folgenden Punkten wird der Kunden-Support durch die Firma angeboten:
-    Fragen zu Funktionen und Funktionsweisen der SPT-Software
-    Anwendungssupport
-    Meldung von Funktionsfehlern/-störungen
-    Fragen zu Produkten und Artikeln
-    User-Verwaltung

3. Ein über die in vorstehender Ziffer 2 aufgeführten Punkte hinausgehender Support bedarf einer separa-ten Vereinbarung und Vergütung.

 

VIII. Gewährleistungsausschluss

1. Die Firma liefert die Software in einer Weise, dass diese bei einem Gebrauch gemäss dem Beschrieb des Lizenzmodells, diesen Nutzungsbedingungen, den Anweisungen in der Dokumentation und den in der Dokumentation beschriebenen Spezifikationen im Wesentlichen entspricht.

2. Die Gewährleistung der Firma  für die SPT-Software (insbesondere für Sachmängel) wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

3. Die Firma trifft insbesondere keine Gewährleistung, dass die SPT-Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit den beim Kunden vorhandenen Softwares zusammenarbeitet.

4. Die Firma trifft auch keine Gewährleistung, dass die Ergebnisse, die mit der SPT-Software erstellt werden, für den Kunden nutzbar sind.

5. Die Firma leistet weiter keine Gewähr, dass (a) die Server, auf denen die SPT-Software läuft, jederzeit erreichbar sind, (b) die SPT-Software ständig zur Verfügung steht, (c) stets sicher und fehlerfrei läuft und (d) Fehler und Mängel der SPT-Software behoben werden.

6. Die Firma trifft zudem keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Ergebnisse der SPT-Software. Es wird zur diesbezüglichen Verantwortung des Kunden auf die nachfolgende Ziffer IX verwiesen.

 

IX. Verantwortlichkeit des Kunden bei Nutzung der SPT-Software

1. Der Zugriff auf die SPT-Software und deren Nutzung durch den Kunden erfolgen nach seinem eigenen Ermessen und auf seine eigene Gefahr. Der Kunde trägt für etwaige Beschädigungen seines Computersystems sowie für einen allfälligen Datenverlust aufgrund des Zugriffs auf die SPT-Software und deren Nutzung die alleinige Verantwortung.

2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit der Ein- bzw. Angaben in der SPT-Software. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass er ausreichende Kenntnisse der auszulegenden Systeme sowie der aktuell geltenden Normen und gesetzlichen Grundlagen hat, um eine Auslegung bzw. Planung korrekt durchzuführen zu können.

3. Generell gelten immer die Montageanleitungen und Vorgaben der Bauteil- und/oder Systemhersteller sowie die aktuell geltenden Normen und gesetzlichen Grundlagen, welche auch bei der Planung, Auslegung und Ausführung einzuhalten sind. Der Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Normen und gesetzlichen Grundlagen sowie der Herstellervorgaben selbst und allein verantwortlich. Weiter ist der Kunde selbst für die technische Prüfung der SPT-Auslegung, der tatsächlichen Umsetzbarkeit vor Ort sowie für korrekten Einbau und Wartung der Solarkomponenten verantwortlich.

4. Der Kunde hat Zugriff auf grundlegende Einstellungen für die Ertragsberechnung, die starken Einfluss auf die Ausgabe haben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Einstellungen für die Ertragsberechnung je Simulation korrekt hinterlegt sind. Die Firma hat in Zusammenarbeit mit dem Anbieter sinnvolle Grundeinstellungen/Berechnungsgrundlagen (Bsp.: Verschmutzung, Moduldegradation, Kabelverluste in Prozent, Min. - Max. Modultemperatur usw.) hinterlegt.

Die Grundeinstellungen können auf Basis eines Kunden-Accounts (Account-Default-Einstellungen) oder auf Projektbasis vom Kunden überschrieben und angepasst werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung bei der Anpassung und Änderung der Grundeinstellungen.

Aus der Ertragsberechnung ergeben sich unverbindliche Richtwerte und Prognosen. Es kann aus der Ertragsberechnung kein Anspruch auf einen bestimmten Ertrag abgeleitet werden.

5. Bei Planungen, die von Mitarbeitern der Firma durchgeführt und mit Projektbericht inkl. Materialzusammenstellung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, obliegt dem Kunde die Kontroll- und Prüfpflicht, um mögliche Eingabe- und/oder Auslegungs-fehler auszuschliessen. Der Kunde ist für die Korrektheit der an die Firma gelieferten Angaben und Unterlagen verantwortlich. Die Firma überprüft die Richtigkeit der Angaben und Unterlagen nicht. Für fehlende Angaben und Unterlagen trifft die Firma Annahmen, welche vom Kunden auf Korrektheit für die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden müssen.

Sofern vor der Bestellung einer Materialzusammenstellung auf Basis einer SPT-Auslegung bei der Firma oder bei einem anderen Anbieter keine Korrekturanfrage bei der Firma eingeht, gilt die Auslegung / Planung als genehmigt und unterliegt bezüglich Eingabe- und Auslegungsfehlern der alleinigen Verantwortung und Haftung des Kunden.

 

X. Haftungsbeschränkung

1. Generell wird die Haftung der Firma gegenüber dem Kunden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für indirekte, mittelbare oder (Mangel-)Folgeschäden des Kunden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Ertragsausfall, über den Ersatz des Produkts hinausgehende Schadenbehebungskosten, Kosten für die Ermittlungen von Schadenursachen und für Expertisen, Imageschäden, Haftungsschäden, Rechtsverfolgungsschäden, Schäden an anderen Gütern, Ansprüche Dritter, etc.

2. Die Firma trifft weiter keine Verantwortung und Haftung (inkl. Haftung für direkte und indirekte (Folge-)Schäden) für die Richtigkeit der hinterlegten Daten und Werte von Komponenten anderer Montagesystemanbieter als Arres und novotegra. Diese werden vom jeweiligen Montagesystem-Hersteller und unter deren Verantwortung in einer eigenen Instanz beim Anbieter gepflegt.

Diese Montagesysteme anderer Montagesystemanbieter als Arres und novotegra werden auf Instanz der Firma lediglich bereitgestellt und mit den Artikelnummern von der Firma gepflegt.

3. Die Firma übernimmt zudem keine Verantwortung oder Haftung (inkl. Haftung für direkte und indirekte (Folge-)Schäden) für mögliche Ausfälle oder Fehler der SPT-Software, des Simulationsservices, der von Velasolaris (Polysun) über den E-Designer des Anbieters zur Verfügung gestellt wird, sowie für Fehler in der Ertragsberechnung über den zur Verfügung gestellten Simulationsservice.

4. Die Firma trifft überdies keine Verantwortung oder Haftung bei Fehlern in den Eingaben, bei Nichteinhaltung der Herstellervorgaben oder der normativen und gesetzlichen Vorgaben durch den Kunden sowie bei daraus resultierenden direkten und indirekten (Folge-)Schäden.

5. Die Firma trifft des Weiteren keinerlei Verantwortung oder Haftung für direkte oder indirekte (Folge-)Schäden im Zusammenhang mit der technischen Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit vor Ort sowie für korrekten Einbau und Wartung der Solarkomponenten.

6. Weiter ist jegliche Verantwortung und Haftung (inkl. Haftung für direkte und indirekte (Folge-)Schäden) der Firma für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Grundeinstellungen in der SPT-Software sowie für die Ergebnisse von Auslegungen und Berechnungen ausgeschlossen.

Bei der Änderung der Grundeinstellungen durch den Kunden ist jegliche Verantwortung und Haftung der Firma (inkl. Haftung für direkte und indirekte (Folge-)Schäden) ausgeschlossen.

7. Bei gemäss den vorliegenden Nutzungsbedingungen gegebener Haftung der Firma ist die Haftung der Firma in jedem Fall auf CHF 1'000'000 und bei reinen Vermögensschäden auf CHF 100'000 beschränkt.

8. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens 1 Jahr vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.


XI. Schutzrechte Dritter (Rechtsgewährleistung)

1. Die Firma leistet lediglich im Land des Lieferortes und im in dieser Ziffer XI umschriebenen Umfang Gewähr, dass die vertragsgemäss genutzte SPT-Softwarelizenz frei von gewerblichen Schutzrechen und Urheberrechten Dritter ist. Dies setzt voraus, dass die Firma unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung eines solchen Anspruchs benachrichtigt wird. Der Firma die alleinige Kontrolle über die Abwehr des Anspruchs oder einen Vergleich überlassen wird. Und der Kunde der Firma jegliche angemessene Unterstützung für die Abwehr zur Verfügung stellt.

2. Bei berechtigten Ansprüchen Dritter aus den vorgenannten Schutzrechten kann die Firma nach ihrer Wahl entweder die entsprechenden Nutzungsrechte erwirken, oder die gelieferte Software so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Ist dies für die Firma nicht mit angemessenem Aufwand möglich, hat die Firma das Recht, gegen Rückzahlung des vom Kunden geleisteten Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat beim Vorliegen eines Rechtsmangels keinen Anspruch auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen oder anderen Kosten und Schäden.

3. Die in dieser Ziffer XI beschriebene Rechtsgewährleistung durch die Firma ist auf 1 Jahr seit Lieferung der SPT-Software beschränkt.

4. Keine Gewährleistung für Rechtsmängel durch die Firma besteht, wenn der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder wenn die Schutzrechtsverletzung verursacht wird durch eine Nutzung der SPT-Software im Widerspruch zu diesen Nutzungsbedingungen oder zum Beschrieb des Leistungsumfangs. Keine Gewährleistung für Rechtsmängel besteht weiter, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf zurückzuführen ist, dass die SPT-Software in Verbindung mit anderen Produkten genutzt wurde, sofern dies nicht in der Dokumentation vorgesehen ist, oder wenn die Schutzrechtsverletzung auf eine Modifikation der SPT-Software durch den Kunden oder einen Dritten zurückzuführen ist.

4. Im Übrigen wird die Haftung der Firma für Rechtsmängel soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Der Kunde hat somit keine weitergehenden oder anderen Rechte und Ansprüche gegen die Firma wegen eines Rechtsmangels als in dieser Ziffer beschrieben. Über dies gelten die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Ziffern X.3. – X.5 auch für die Rechtsgewährleistung.


XII. Updates und Wartung

1. Von der Firma und der Anbieterin können jederzeit Updates und Wartungen durchgeführt werden. Diese können die Verbesserung der Leistung, die Behebung von Fehlern, den Funktionsumfang oder Aktualisierungen aufgrund von Anpassungen bei den geltenden Normen und gesetzlichen Grundlagen betreffen.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung von Updates und Wartungen.

3. Bei Updates und Wartungen kann es zu Unterbrüchen in der Verfügbarkeit und Funktionalität der SPT-Software kommen. Nach Möglichkeit werden solche Unterbrüche auf der SPT-Plattform angekündigt. Solche Unterbrüche bewirken keine Vertragsverletzung durch die Firma und es entstehen daraus keinerlei Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma.

 

XIII. Nutzungsrechte an Ergebnissen

1. Der Kunde erhält das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht an der Nutzung der Ergebnisse, welche er während der Laufzeit seiner Lizenz mithilfe der SPT-Software erzeugt hat, für eigene Zwecke. Die entgeltliche Weitergabe der Ergebnisse an Dritte ist untersagt.

 

XIV. Datenschutz

1. Bezüglich der Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Nutzung vor SPT-Software wird auf die Datenschutzerklärung der Firma verwiesen, welche auf der Website der Firma www.solarmarkt.ch abrufbar ist.

2. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass er zu Verwendung, Bearbeitung und Übermittlung von Personendaten seiner eigenen Kunden (i.d.R. Endkunden) im Rahmen der Nutzung der SPT-Software berechtigt ist.

3. Der Kunde ist für Datensicherheit und Datensicherung der in der SPT-Software eingefügten Daten und erstellten (Auslegungs-)Ergebnisse und Projektberichte selbst verantwortlich.

4. Ab zwei Kunden/Usern eines Unternehmens wird im SPT-Account eine sogenannte digitale Arbeitsgruppe erstellt, die den gegenseitigen Zugriff auf und Bearbeitung von Auslegungen / Projekten ermöglicht.

Falls dies nicht gewünscht ist, muss dies in schriftlicher Form und bei jedem Account-Antrag an den Support gesendet werden (spt-support@solarmarkt.ch).

5. Die Account-Inhaber im Webshop und im SPT (Kunden bzw. deren Unternehmen) sind selbst dafür verantwortlich, dem Support-Team den Austritt einer oder mehrerer Mitarbeiter/SPT-Accountinhaber mitzuteilen und den Auftrag zu geben ggf. den Zugriff auf den/die Account/s zu verhindern (spt-support@solarmarkt.ch). Dafür wird ein Account auf den Status inaktiv umgestellt. Die Firma übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für direkte oder indirekte (Folge-)Schäden aus Zugriffen von ausgetretenen Mitarbeitern oder anderweitig unbefugten Personen auf SPT-Accounts.

6. Inaktive Accounts und die darin enthaltenen ausgelegten / geplanten Projekte bleiben vorläufig bestehen und werden nur auf schriftlichen Antrag gelöscht. SPT-Accounts, die zehn Jahre oder älter sind und seit mehr als zwei Jahren nicht mehr genutzt wurden, können von der Firma inkl. aller damit erzeugten Projekte gelöscht werden, auch wenn die Projekte jünger als zehn Jahre sind. Diese Löschung ist endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

7. Auf Antrag können inaktive SPT-Accounts wieder reaktiviert werden. Anträge zur Reaktivierung können über das Anfrageformular für SPT-Zugänge nach Webshop-Login gestellt werden.

8. Des Weiteren gelten auch die Datenschutzrichtlinien, denen der Anbieter unterliegt.

 

XV. Schlussbestimmungen

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Sitz der Firma in Aarau.

2. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma untersteht in jedem Fall materiellem Schweizer Recht.

3. Im Falle von Streitigkeiten bemühen sich die Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sämtliche Streitigkeiten sind gemäss den Bestimmungen des Vertrags und den zugehörigen Dokumenten beizulegen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder des Lizenzvertrages ungültig oder unvollständig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit dieser Nutzungsbedingungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

5. Vertragssprache sowie die Sprache der vorliegenden Nutzungsbedingungen sind deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

6. Diese Nutzungsbedingungen gelten ab 1. Januar 2024 und setzen ab diesem Datum alle bisherigen Fassungen ausser Kraft.

Stand Dezember 2023

Solarmarkt GmbH
Neumattstrasse 30
CH-5000 Aarau
Tel. 062 200 62 00

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