Am 4. Juni 2021 hat der Bundesrat verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Sie treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Das revidierte Verordnungspaket umfasst eine Totalrevision der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Safeguardsverordnung. Weiter geht es um Teilrevisionen der Leitungsverordnung, der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) für elektrische Anlagen und der Energieeffizienzverordnung. Die Vernehmlassung zu diesem Revisionspaket wurde vom 28. September 2020 bis 11. Januar 2021 durchgeführt.
Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA)
Mit der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. Betroffen davon sind beispielsweise Photovoltaikanlagen und Notstromgeneratoren. Solche Anlagen können damit einfacher, günstiger und schneller realisiert werden. Durch die verstärkte Stichprobenkontrolle durch das ESTI (siehe Teilrevision NIV) kann die Sicherheit solcher Anlagen auch ohne Plangenehmigungsverfahren gewährleistet werden.
Der Wegfall der Plangenehmigungspflicht für solche EEA unterstützt die Ziele der Energiestrategie 2050 bezüglich der Förderung der dezentralen Produktion von erneuerbaren Energien. Profitieren werden in erster Linie Eigentümer von am Verteilnetz angeschlossenen Liegenschaften, welche Photovoltaikanlagen, die einen Grossteil der von der Befreiung von der Plangenehmigungspflicht betroffenen EEA ausmachen, installieren wollen. Diese werden vom administrativen und finanziellen Aufwand eines Plangenehmigungsverfahrens befreit. Entsprechende Anlagen können damit einfacher, günstiger und schneller realisiert werden, ohne dass die Sicherheit beeinträchtigt wird.
Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Die Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung ändert die Zulassungsbedingungen für die Prüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für besondere elektrischen Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen). Damit wird es für Berufsfachleute aus der Gebäudehüllen- und Dachdeckerbranche einfacher, eine Installationsbewilligung für solche Anlagen zu erhalten. Flankierend werden die Netzbetreiberinnen ausdrücklich verpflichtet, derartige Anlagen nach Fertigstellung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zu melden. Das ESTI seinerseits verstärkt seine Stichprobenkontrollen der betreffenden Installationen.
Quelle: BFE