Wer an Rhein und Ruhr, im Münsterland oder in Ostwestfalen künftig einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellflächen baut, bekommt ihn künftig nur noch dann genehmigt, wenn er mit Photovoltaik überdacht ist. Das sieht der Entwurf der neuen Landesordnung von Nordrhein-Westfalen vor, die von der CDU-FDP-Regierungsfraktion in den Landtag eingebraucht wurde. Das Parlament wird darüber nächste Woche beraten.
«»Dieser Antrag ist gleich doppelt gut«», sagt Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) zur geplanten Solarpflicht. Flächen, die in Städten ohnehin knapp sind, könne man so doppelt nutzen. Bei der zunehmenden Zahl von Elektroautos eröffnet sich den Fahrern so die Chance, ihre Fahrzeuge während des Parkens mit Ökostrom beladen zu können. Dank der geänderten Landesbauordnung heißt das neue Motto für Parkplätze: Parken, laden und Klima schützen. Alles auf der gleichen Fläche. So unterstützt die Photovoltaik-Pflicht für neue Parkplätze die Energiewende. Die Solarpflicht lässt sich aber alternativ auch mit einer Solarthermie-Anlage erfüllen.
Die künftige Landesbauordnung unterstützt den Photovoltaik-Ausbau neben der Solarpflicht außerdem mit einer weiteren Neuerung. Die bauordnungsrechtliche Umsetzung von Solaranlagen auf sogenannten Kranstellflächen von Windenergie-Anlagen ist demnächst genehmigungsfrei. Damit können die Betreiber diese schneller errichten, um so Betriebsstrom für ihre Anlagen zu erzeugen. «Das ist eine klassische Win-Win-Situation», freut sich LEE NRW-Geschäftsführer Mildenberger über die bundesweit einzigartige Neuregelung: «Die geschotterten, ökologisch wertlosen Kranflächen, die für den Aufbau einer Windenergie-Anlagen unverzichtbar sind, blieben ansonsten ungenutzt. Dank dieser Doppelnutzung wird der Druck, mehr Ackerflächen für die Freiflächen-Photovoltaik zu nutzen, gemindert.»