Ab Januar 2027 wird die Abnahmevergütung für Solarstrom dynamischer: Können sich Anlagenbetreiber und Netzbetreiber nicht auf eine Vergütung einigen, gilt künftig der Day-Ahead-Preis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für PV-Anlagen unter 150 kW bleibt die Minimalvergütungsprämie vorerst bestehen. Ob das auch langfristig so bleibt, ist im Zusammenhang mit dem geplanten Stromabkommen mit der EU offen.
Bundesrat will Minimalvergütung nach Übergangsfrist streichen
Der Bundesrat schlägt vor, die Minimalvergütung drei Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens aufzuheben. Das Abkommen dürfte frühestens 2030 in Kraft treten. Als Gründe werden die geplante Öffnung des Strommarkts und die bisherige Finanzierung über die Grundversorgung genannt. Zudem gilt die Minimalvergütung aus Sicht von Bundesrat und Kommissionsmehrheit als nicht mit EU-Recht vereinbar. Swissolar widerspricht dieser Einschätzung: Das EU-Recht erlaube Minimalvergütungen für Solarstrom.
Knapper Entscheid in der Ständeratskommission
Die Energiekommission des Ständerats (UREK-S) hat die Streichung der Minimalvergütung für Kleinanlagen bis 150 kW Ende Oktober 2026 beschlossen. Der Entscheid fiel mit 6 zu 6 Stimmen, den Ausschlag gab der Stichentscheid des Kommissionspräsidenten. Eine Minderheit möchte die Minimalvergütung bis Ende 2035 weiterführen und über den Netzzuschlagsfonds finanzieren.
Petition für den Erhalt der Minimalvergütung
Vor diesem Hintergrund hat die Interessengemeinschaft Solar Friends, ein Zusammenschluss von Solaranlagen-Besitzern, die Petition «Stopp Kurzschluss-Politik beim Solarstrom» lanciert. Sie fordert das Parlament auf, den Antrag des Bundesrats auf Streichung der Minimalvergütung zurückzuweisen. Aus Sicht der Initianten ist eine verlässliche Minimalvergütung wichtig für die Planungssicherheit von Anlagenbetreibern und für den weiteren Ausbau der Photovoltaik. Auch Swissolar setzt sich für die Weiterführung der Minimalvergütung ein. Weitere Informationen zur Petition und zu den Forderungen finden Sie unter www.solar-friends.ch.
Hintergrund: Neue Abnahmevergütung ab 2027
Welche Änderungen bereits ab Januar 2027 gelten, wie sich die dynamischen Spotmarktpreise auf die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen auswirken und welche Rolle Batteriespeicher und Energiemanagementsysteme spielen, erfahren Sie in unserer News:
Neue Berechnung der Abnahmevergütung ab Januar 2027: Das sollten Installateure wissen