Recycling

Im Gegensatz zu anderen Energieträgern sind bei der Solarenergie die Entsorgung und das Recycling durchgängig geregelt. Dies gilt sowohl für Solarmodule als auch für Batterien und Speichersysteme. Durch eine vorgezogene Entsorgungs-und Recyclinggebühr (VEG oder vRG) werden schon heute die Mittel für eine kommende Entsorgung, den Transport und das Recycling in voraussichtlich 30 Jahren geäufnet.

Umweltbewusst von A bis Z

Solarmarkt steht für eine nachhaltige Energieerzeugung. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein geht bei uns aber über die Stromproduktion hinaus – sie wird von der Produktion bis hin zum Recycling und der Entsorgung gelebt. Aus diesem Grund unterstützen wir auch Bemühungen, die sich für ein umweltbewusstes Recycling einsetzen und Rohstoffe wieder nutzbar machen. Heute können dadurch über 90 Prozent aller Bestandteile von Solarmodulen und anderen Komponenten mehrfach verwendet werden. 

Woraus besteht ein Solarmodul?

Über 95 Prozent aller auf der Welt produzierten Solarzellen bestehen aus dem Halbleitermaterial Silizium (Si). Silizium hat den Vorteil, dass es als zweithäufigstes Element der Erdrinde in ausreichenden Mengen vorhanden und die Verarbeitung und Entsorgung des Kristalls umweltverträglich ist. Daneben besteht das Solarmodul aus einer Glasscheibe, die sich zum Schutz gegen Hagel und Verschmutzung auf der zur Sonne gewandten Seite befindet. Zudem umfasst es eine Einbettung für die Zellen aus EVA, Lötbändchen und eine Tedlarfolie auf der Rückseite sowie einen Aluminiumrahmen für die Festigkeit. Der Strom wird über eine Anschlussdose und zwei Kabel abgeleitet.

Wie wird ein Solarmodul recycelt?

Alte Module werden vom Aluminiumrahmen, den Kabeln und der Elektronik getrennt, die direkt recycelt werden können. Anschliessend werden die Module zerkleinert. Bei Siliziumzellen findet mittels Pyrolyse eine thermo-chemische Abspaltung statt. Dabei werden Temperaturen von etwa 600 °C freigesetzt und Sauerstoff ausgeschlossen. Auf diese Weise verbrennt der Kunststoff und der Halbleiter wird vom Glas getrennt. Dieses kann nun ebenfalls direkt dem Recyclingkreislauf zugeführt werden. Das Silicium verbleibt in einer metallhaltigen Flüssigkeit. Durch die sogenannte pH-Wert-Fällung, bei der ein bestimmter pH-Wert der Flüssigkeit künstlich herbeigeführt wird, setzen sich die Feststoffe ab. Mit Hilfe weiterer chemischer Prozesse wird das abgesetzte Material letztendlich herausgefiltert, zusammengepresst und kann für eine neue Solarzelle verwendet werden. Alles in allem sind rund 95 Prozent eines Solarmoduls recycelbar.

SENS – eRecycling

Die Stiftung SENS ist eine unabhängige, neutrale und nicht gewinnorientierte gemeinnützige Stiftung. Als Expertin für die nachhaltige Wiederverwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten sowie Leuchtmitteln und Leuchten trägt die Stiftung entscheidend dazu bei, zukunftsweisende Massstäbe im eRecycling zu setzen.

Seit 2014 hat SENS auch das Recycling von Photovoltaikmodulen in der Schweiz übernommen. Für die meisten Solarmodule, die in die Schweiz eingeführt werden, wurde die vorgezogene Recycling Gebühr (vRG) bereits durch die Importeure entrichtet. Dadurch können ausgediente Solarmodule an jeder SENS Sammelstelle gratis abgegeben werden. Ab zehn Modulen können Sie zudem auch eine Abholung veranlassen. Leider gibt es immer noch schwarze Schafe, die bei diesem freiwilligen System nach wie vor nicht mitwirken . Bitte prüfen Sie auf Ihrer Rechnung, ob die vRG für Ihre Solarmodule bereits entrichtet wurde. Wir danken Ihnen für Ihre Fairness und Ihren Einsatz für das Recycling wertvoller Rohstoffe! 

INOBAT für das Recycling der Batterien

Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erhebt, verwaltet und verwendet INOBAT die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Das Ziel von INOBAT ist es, die Sammelquote für Batterien von aktuell 67 Prozent auf die vom BAFU geforderten 80 Prozent zu heben.

Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG)

Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) ist eine gesetzliche Gebühr und wird beim Verkauf einer Batterie erhoben. Unter den Begriff Batterien fallen alle Arten von Batterien, Akkumulatoren und Hybridsystemen. Mit der erhobenen Gebühr wird alles rund um das umweltgerechte Recycling der gebrauchten Batterien sichergestellt und finanziert. Die Verwendung der Gebühr steht unter der Aufsicht des Bundes. Die Gebühr wird bei den erstmaligen Inverkehrbringern von Batterien im Zollinland (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein), d.h. bei den Importeuren und Herstellern erhoben. Installateure, die bei Solarmarkt Speichersysteme kaufen, müssen den bürokratischen Aufwand der Meldungen bei INOBAT nicht auf sich nehmen. Auf jeder Bestellung weisen wir sowohl vRG als auch VEG aus.

Ein zweites Leben für Fahrzeugbatterien aus Lithium

Bevor es bei Fahrzeugbatterien zum echten Recycling kommt, kann es einen Zwischenschritt geben, der als Second Life bezeichnet wird - wir geben ihnen ein zweites Leben. Wenn Batterien altern, verlieren sie langsam ihre Kapazität. Bei Elektroautos ist das ein Problem, weil damit die Reichweite sinkt. Die Garantiegrenzen liegen zwischen 70 und 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität. Werden diese Werte unterschritten, gilt die Batterie für den Gebrauch im Fahrzeug als verschlissen. Damit ist sie aber noch lange nicht technisch defekt. Sie kann effizient als stationärer Zwischenspeicher im Haus eingesetzt werden, um Strom aus Photovoltaikanlagen zu speichern. So verlängern Sie die Lebensdauer auf 20 Jahre und mehr. Dann muss die Batterie zu einem Recycling-Betrieb, wo der Fokus jedoch nicht auf der Rückgewinnung des Lithiums liegt. Das Alkalimetall macht nur ein Gewichtsprozent einer Batterie aus und ist aktuell so preisgünstig, dass sich ein Recycling in reiner Form nicht lohnt. Darum werden anfallende Lithium-Verbindungen zum Beispiel in der Betonindustrie zu neuem Einsatz gebracht. Bei anderen Metallen der Lithum-Batterien, beispielsweise Kobalt, Kupfer und Nickel, lohnt sich die Rückgewinnung in reiner Form. Die Materialien werden bei grosser Hitze getrennt. Abfall entsteht dabei kaum. Am Ende bleibt weniger als ein Prozent an Rückständen. Damit übertrifft dieses Verfahren die von der EU geforderte Rückgewinnungsquote von 50 Gewichtsprozent deutlich.

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