Unser Webshop steht Solarinstallateuren für Ihre Bestellungen zur Verfügung.
Falls Sie eine Solaranlage realisieren wollen, empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer langjährigen Kunden.
Kontaktieren Sie uns
Die ins allgemeine Stromnetz eines Netzbetreibers oder EWS (Elektrizitätswerk) eingespeiste elektrische Energie aus einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage wird vergütet. Die Höhe der Vergütung wird durch ihr EWfestgelegt. Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Photovoltaikanlagen an ihr Netz anzuschliessen, den erzeugten Strom abzunehmen und nach einem festgelegten Mindestsatz zu vergüten. Die Elektrizitätswerke sind verpflichtet den überschüssigen Solarstrom abzunehmen. Die Höhe der Vergütung kann ihr EW festlegen. Fragen Sie dort nach, wie hoch der eingespeiste Solarstrom vergütet wird. Für Photovoltaikanlagen grösser als 10 kWp steht auch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung. Sie wird über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom finanziert. Die Anlagenbesitzer erhalten pro kWh erzeugten Strom einen zugesicherten Betrag über die festgelegte Laufzeit. Bisher konnten über 17’000 Anlagen finanziert werden. Davon waren gut 12’000 Stück Photovoltaikanlagen. Leider besteht eine Warteliste mit fast 36’000 angemeldeten Photovoltaik-Anlagen (Stand Oktober 2015). Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 können je noch Tranchen von 100 MW freigegeben werden. Im Parlament wird aktuell eine Erhöhung der Mittel diskutiert, damit die Warteliste danach weiter abgebaut werden kann.
Unser Webshop steht Solarinstallateuren für Ihre Bestellungen zur Verfügung.
Falls Sie eine Solaranlage realisieren wollen, empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer langjährigen Kunden.
Kontaktieren Sie uns